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Wie funktioniert eine Verbraucherschlichtung?

Zuletzt aktualisiert: 31.01.2018 | Autor: Gaius-Redaktion

Hinter dem Begriff „Verbraucherschlichtung“ steckt ein einfaches Prinzip: Wenn sich eine Verbraucherin oder ein Verbraucher und ein Unternehmen im Streitfall nicht einigen können, schlichtet ein neutraler Dritter und erstellt einen Schlichtungsvorschlag mit rechtlicher Würdigung.

Dieser neutrale Dritte ist in vielen Fällen die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl. Die Voraussetzungen sind unter anderem, dass ein Vertrag mit einem in Deutschland niedergelassenen Unternehmen geschlossen wurde und dass zuvor selbst versucht wurde, eine Lösung zu finden.

Außerdem darf keine branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle vorrangig zuständig sein. Für Kundinnen und Kunden von Banken, Energieversorgern, Verkehrsunternehmen oder Versicherungen gibt es beispielsweise solche speziellen Verbraucherschlichtungsstellen. Alle sonstigen Streitigkeiten, zum Beispiel aus dem Bereich des Warenkaufs, bearbeitet die Allgemeine Verbraucherschlichtungs- stelle. Dabei ist egal, ob der Vertrag über das Internet oder im Ladengeschäft abgeschlossen wurde oder ob es um den Erwerb der Waschmaschine, des Couchtisches oder der Armbanduhr geht.

Nicht verwechselt werden darf Schlichtung mit einer Verbraucherberatung oder der Vertretung nur einer Seite. Schlichter stehen immer neutral zwischen den Parteien. Erst nach einem Austausch der beidseitigen Stellungnahmen wird die Rechtslage objektiv geschildert und mit dem Schlichtungsvorschlag eine Lösung unterbreitet. Beide Seiten werden so auf Augenhöhe gebracht.

Schlichtungsverfahren sind grundsätzlich freiwillig – das gilt für die Bereitschaft zur Teilnahme, aber nicht für die Umsetzung der gesetzlichen Hinweispflichten für Unternehmen nach §§ 36, 37 VSBG, die nun seit genau einem Jahr bestehen. Seit dem 1. Februar 2017 müssen alle Unternehmen mit mindes- tens zehn Beschäftigten darüber informieren, inwiefern sie sich an Verbraucherschlichtungsverfahren beteiligen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kann sich also im ungeklärten Streitfall ein Blick ins Impressum der Internetseite oder in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lohnen.

Eine Liste aller in Deutschland tätigen Verbraucherschlichtungsstellen befindet sich auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.


(Quelle: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.)

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