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Winterreifen: Welche unterschiedlichen Regeln gelten in Europa?

Zuletzt aktualisiert: 29.10.2018 | Autor: Gaius-Redaktion

Der Winter rückt näher. Und wieder stellt sich bei Fahrten ins Ausland die Frage: Besteht dort eine Winterreifenpflicht? Das Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland informiert zu den aktuellen Regelungen.

In Frankreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Schneeketten durch die entsprechende Beschilderung (weißer Reifen mit Schneeketten auf blauem Grund) vorgeschrieben werden. Sind statt Schneeketten auch Winterreifen erlaubt, steht unter dem Schild: „Pneus neige admis“ oder „Pneus hiver admis“. Da die Beschilderung je nach Wetterlage kurzfristig erfolgen kann, ist es ratsam, sich vor der Fahrt zu informieren, ob Ketten oder Winterreifen nötig sind. Auskunft geben die Préfectures der jeweiligen Region.

In Österreich gilt für PKW und LKW bis 3,5 t von 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht, sofern die Straßen mit Eis und Schnee bedeckt sind. Die Reifen müssen auf allen Rädern montiert werden und die Kennzeichnung M+S, M.S oder M&S und eine Mindestprofiltiefe von 4 mm bei Radialreifen und bei Diagonalreifen eine Mindestprofiltiefe von 5 mm aufweisen. Die Benutzung von Sommerreifen mit Schneeketten ist erlaubt, wenn die Straße permanent oder fast immer mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Ein Spezialreifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift ET, ML oder MPT trägt.

In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht. Wer aber den Verkehr behindert, weil er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Auch in Italien gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Verkehrszeichen schreiben Winterreifen oder Schneeketten bei entsprechender Witterung für einen bestimmten Zeitraum vor („obligo di pneumatici invernali o catene a bordo“). Ausnahmen: Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht. Auf der Brennerautobahn in Südtirol (A22, Abschnitt Brenner – Affi) besteht vom 15. November bis 15. April Winterausrüstungspflicht, die sich u. a. durch die Nutzung von Winterreifen erfüllen lässt.

In Spanien besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können, vor allem in den Bergregionen, Verkehrszeichen und behördliche Anordnungen Winterreifen vorschreiben. Auch in Portugal, Dänemark, England und den Niederlanden gibt es keine Winterreifenpflicht.

Und in Deutschland?

Winterreifen sind an die Wetterbedingungen anzupassen und daher bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte vorgeschrieben. Sie müssen auf allen 4 Rädern montiert werden. Wer Winterreifen kauft, die seit dem 1. Januar 2018 produziert wurden, sollte darauf achten, dass sie das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) tragen. Für M + S Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, gibt es aber eine Übergangsfrist: Sie können noch bis 30. September 2024 verwendet werden. Danach dürfen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol zum Einsatz kommen. Für Allwetter- und Ganzjahresreifen heißt es: Verfügen diese über das Alpine-Symbol, gelten sie als Winterreifen. Verfügen sie über das M + S Symbol und wurden bis zum 31. Dezember 2017 produziert, dürfen sie bis 30. September 2024 als Winterreifen benutzt werden.

Und wie findet man das Herstelldatum? Das lässt sich an der vierstelligen DOT-Nummer (Department of Transportation) auf dem Reifen ablesen. Dabei stehen vier Zahlen in einem Oval. Die ersten beiden Ziffern zeigen die Produktionswoche, die letzten beiden das Jahr.


(Quelle: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.)

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